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Kopftuch, Religion und öffentlicher Dienst
Benutzer Bewertung: / 4
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Geschrieben von Tobias Heinz   
Friday, 19 June 2015

Unbestritten ist es, daß das Tragen eines Kopftuches keine religiöse Kleidervorschrift ist. Der Schleier (Tschador) und noch vielmehr die Ganzkörperverhüllung (Burka oder Niquap) sind traditionelle Kleidungsstücke, die in den verschiedenen Regionen des Mittleren Ostens mehr oder minder verbreitet sind. So tragen z. B. die Frauen der moslemischen Berber bis heute keinerlei Schleier oder Verhüllung.

Je nach den eher als "modisch" einzuschätzenden Entwicklungen einer Gesellschaft, ist der Schleier also gemäß der persönlichen Modepräferenzen entsprechend verbreitet - oder eben nicht. Da in nicht islamisch geprägten Ländern und unter den nicht-islamischen Bevölkerungsteilen von Ländern mit islamischen Bevökerungsteilen das Kopftuch unter allen Damen kein "Modetrend" oder "Modeschlager" geworden ist, ist unbestritten von spezifisch "islamischen" Entwicklungen auszugehen.

Um den Trend zu verstehen ist es wichtig, die neuere Historie des Bekleidungsstückes zu versehen: als am 8. November 1978 in Iran die islamische Revolution siegte, zwar der Islam zur Staatsreligion, die Scharia zum Gesetz und die religiöse Elite Machthaber im Staat, NICHT aber der Schleier zu einem verpflichtenden Kleidungsstück.

Erst gut zwei Jahre nach der Revolution wurde schrittweise der Schleier eingeführt, zunächst nur verpflichtend in öffentlichen Gebäuden, dann schrittweise bis 1983 auch allgemein in der Öffentlichkeit. Interessant die Begründung damals im Iran: Der Schleier war während der Jahre des Exils als POLITISCHES Statement gegen das verlotterte, moralisch verurteilungswürdige, moderne westlich orientierte Regime des Schahs verwendet worden. Viele der Demonstrantinnen hatten den Tschador nur auf Demonstrationen angezogen; ihnen wäre es niemals in den Sinn gekommen den Schleier auch in täglichen Leben oder aus religiösen Gründen anzulegen - wie das Palästinensertuch war der Schleier ein politisches Statement.

Daher wurde der Schleier im Iran für öffentliche Gebäude mit der Begründung wieder eingeführt, daß dadurch die revolutionäre, anti-westliche Gesinnung dokumentiert werde, in öffentlichen Gebäuden besonders auch aus Achtung vor den dort angebrachten Gemälden der Revolutionshelden.

Mit der Ausbreitung der islamischen Revolution wurde es Schritt für Schritt notwendig, auch eine verbindliche Begründung für den Schleier zu finden, besonders um die politische Identifikation der Muslime mit den Zielen der islamistischen Führungsriegen zu bewirken und den Islam aus dem rein religiösen auch als politische Bewegung zu etablieren.

Der ebenfalls als traditionelles Kleidungsstück verbreitete Turban war indes dazu kaum geeignet, denn in einer der größten religiös motivierten Konfliktregionen der Welt tragen die Männer auf beiden Seiten den Turban (die Rede ist hier von Indien und Pakistan). Entsprechend findet sich der Turban auch nur bei gläubigen Sikhs in der Öffentlichkeit, während er in vielen islamischen Staaten als traditionelles Kleidungsstück verbreitet ist, wird er nicht als Mittel zum Kampf gegen westliche Unmoral oder als Durchsetzungsmittel der politischen Ziele eines militanten Islam verwendet.

Die theologische Begründung des Kopftuches ist in der Welt der Islamgelehrten, Imame und Mullah dabei immer streitig und tatsächlich findet sich außerhalb der arabischen Halbinsel in der islamischen Welt KEIN namhafter Theologe, der die entsprechende Interpretation vorbehaltlos akzeptieren würde.


Viele nicht wissenschaftlich ausgebildete islamische Prediger stützen eine relgiöse Herleiteung der Vorschrift auf drei kurze Passagen des (ansonsten eher weitschweifigen) Koran:


    Sure 24:31

    Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, und [es folgt Beschreibung der Familie ...]. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehe.

    ["Schmuck" wird häufig auch übersetzt als "Reize"]

    ["Kleiderausschnitt" wird häufig auch übersetzt als "Busen"]


    Sure 24:60

    Und für die unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es kein Vergehen wenn sie ihre Kleider ablegen, ohne daß sie jedoch den Schmuck zur Schau stellen. Und besser wäre es für sie, daß sie sich dessen enthalten. [...]


    Sure 33:59

    O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunter ziehen. Das bewirkt eher, daß sie erkannt werden und daß sie nicht belästigt werden. [...]

    (Quelle: Der Koran. Übersetzung von Adel Theodor Khoury. Unter Mitwirkung von Muhammad Salim Abdullah. Mit einem Geleitwort von Inamullah Khan, Generalsekretär des Islamischen Weltkonkgresses. Gütersloh, 2. durchgesehene Auflage 1992)


Da arabisch zu Zeit der Abfassung des Korans noch keine etablierte Schriftsprache war, gibt es bei der Übersetzung die angeführten Zweideutigkeiten. Die Interpretation der Schleierverfechter ist, daß die Bedeutung "Reize" und das Herunterziehen so auszulegen sei, daß sich die Frauen generell zu verhüllen hätten, um sich so vor "Belästigungen" zu schützen.

Setzt man aber das Wort "Schmuck", also die primäre Bedeutung, die auch in der gültigen Fassung des islamischen Weltkongresses verwendet wird, ein, so ergibt sich ein viel praktischerer Sinn: In vielen arabischen, afrikanischen und asiatischen Ländern ist es vielfach Brauch, die Mitgift und das gesamte Familienvermögen als Goldschmuck anzulegen. Der Verlust dieser Wertanlage würde für viele Familien den Ruin bedeuten. Gleichzeitg ist es im Sinne der islamischen Ethik, andere nicht zu Raubtaten zu verleiten, indem man ihnen Reichtum offen zeigt. So heißt es hierzu gleichlautend im Koran: ”Das Prahlen mit eurem Reichtum hat euch beschäftigt bis ins Grab.”

Daher ist es offensichtlich: der praktische Hinweis des Korans, Fremden den Schmuck nicht offen zu zeigen soll wörtlich genommen werden. So wird auch einmal auch der Hinweis, daß die Frauen auch Ihre Füße nicht aneinanderschlagen sollen ("Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen."), sonnenklar - durch das Rasseln der wertvollen Fußketten wird das Tragen des Schmuckes verraten. Setzt man hier "Reize" ein und leitet einen Gesichtsschleier ab, kann man diese Passage nicht mehr verstehen, sie wird wirr und unverständlich.

So geht es natürlich in allen Koranpassagen auch nicht um eine sexuelle Belästigung. Es wäre ja auch schwer nachzuvollziehen, daß auch alte, verheiratete Frauen ihre (nicht mehr vorhandenen Reize) verstecken sollten, sie werden ja in wohl kaum Subjekte sexueller Belästigung werden. Nein, die Bedrohung ist ganz einfach und ganz praktisch die Bedrohung durch einen Raubüberfall, mit dem Verlust des Schmuckes würde in vielen Fällen die ganze Familie zu Grunde gerichtet werden.

Doch die komplette Beurteilung durch Gerichte oder in Verwaltungen geht in seinem Urteil überhaupt nicht auf diese Hintergründe des Schleier-tragens ein. Als ausdrückliche Begründung wird nur das persönliche, subjektive Empfinden der Trägerin angeführt. Damit verliert letztlich das Gebot der Religionsfreiheit im Grundgesetz seine Verbindlichkeit. Im Grundgesetz geht es doch wohl um die Religionsfreiheit, also um die Freiheit eine Religion und deren verbindliche kultische Regeln auszuüben, nicht um die Freiheit seinen subjektiven religiösen Gefühlen auf Kosten der Allgemeinheit freien Lauf zu lassen.

Eine individuelle Gesinnungsforschung (was bewegt denn den Einzelnen letztlich zu seinem Verhalten, ist es wirklich eine religiöse Überzeugung oder vielmehr der Wille ein extremistisches politisches Statement abzugeben?) müßte doch offensichtlich die Prinzipien unseres Rechtsstaates ad absurdum führen, daher muß sich auch ein Richter an die Prinzipien der Transparenz und Nachvollziehbarkeit halten. Es sollte also auf Basis der Regeln einer Religion entschieden werden, nicht auf der Basis von Zielen und Gesinnungen einzelner Personen.

Umso delikater wird eine solche Ausrichtung an individuellen Motiven, wenn diese auf den Druck von anderen erst zustande gekommen ist. Gerade Frauen und Mädchen, die von Verwandten und Personen ihres Umfeldes (häufig eben auch islamistischer Moscheegemeinden) zum tragen eines Kopftuches oder eines Schleiers gezwungen werden, können unter dem Deckmantel der Religion diesem Druck nachgeben.

Hier wäre es Aufgabe der Zivilgesellschaft ein deutliches Zeichen zu setzen: wir beschäftigen uns mit eurer Religion, wir nehmen sie ernst, aber das, was ihr hier im Namen des Islam vorbringt, ist durch diese Religion nicht gedeckt! Das ist kein Islam, das ist das Symbol einer Politideologie, die in einem freiheitlich verfassten, gerechten deutschen Staat nicht toleriert werden kann!

Letzte Aktualisierung ( Friday, 19 June 2015 )
 
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