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Das neue Zuwanderungsgesetz
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Geschrieben von Tobias Heinz   
Wednesday, 26 March 2003

Gerade bei der Diskussion um Gesetze erinnere ich mich immer wieder gerne an das, was uns mein Professor im Fache Recht während des Studiums mit auf den Weg gegeben hat:

"Ein Blick in den Text des Originals kann zu völlig unerwarteten Einsichten führen"

Anstelle mich also auf die drei, meistens aber auch nur zwei, Sätze umfassenden Zusammenfassungen in den deutschen Medien zu verlassen, habe ich mir einfach mal den Originaltext angeschaut.

Zu den Kosten heißt es dort lapidar:

"Die vorgeschlagenen Regelungen werden vor allem im Bereich der Integration zunächst zu Mehrausgaben führen. In einigen deutschen Auslandsvertretungen ist mit einem höheren Vollzugsaufwand zu rechnen. Dem stehen insbesondere langfristig Entlastungen der öffentlichen Haushalte gegenüber, deren Höhe nicht prognostizierbar ist."

Das hört sich ja schon mal nach einem guten Geschäft an. Heute ordentlich zahlen und dann in der Zukunft vielleicht ein wenig sparen?

Was generell in den meisten Regelungen auffällt, ist, daß die rot-grüne Bundesregierung in Ihrer Vorlage für alle Regelungen Ausnahmen in das Ermessen der Behörden stellt.

Also - Familiennachzug nur, wenn die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland mindestens ein Jahr gilt - davon kann aber abgesehen werden.

Im Gesetz findet sich der Passus "kann Abweichend" bestimmt mehr als dreißig mal. 

Es mag an mir liegen, aber warum sollte ich denn Regeln aufstellen, nur um im selben Paragraphen zu bestimmen, daß die Regel aber in Wirklichkeit gar keine Regel ist?

De facto heißt das wahrscheinlich, daß vor Gericht nun die meisten Fälle ausgetragen werden, da sich jeder auf die offenen Formulierungen berufen kann - und nicht zu vergessen ist dabei auch, daß wahrscheinlich sehr schnell aus jeder Ausnahme, die von den Behörden genehmigt wird, ein Präzedenzfall wird. 

Darauf werden sich dann alle anderen berufen: "Warum hat dieser eine nur die Ausnahme gewährt bekommen, während ich selbst unter gleichen / ähnlichen Umständen unter die Regel fallen soll?" Es scheint vielmehr, daß die Verfasser eigentlich ein schlechtes Gewissen haben - es herrscht immer noch der die falsche Vorstellung, daß es sich bei den Ausländern in Deutschland immer noch um die in den 60er Jahren angeworbenen "Gastarbeiter" handele. Falsch: die Statistik zeigt, daß von den heute in Deutschland lebenden 7,9 Millionen Ausländern in Anfang der 70er Jahre erst deutlich weniger als 2 Millionen in Deutschladn waren.

Ich denke, daß Gesetze klar, präzise und unmissverständlich abgefasst sein sollten. Es ist leicht verständlich, daß die rot-grüne Bundesregierung die Kosten nicht klar prognostizieren kann, wenn die Regelungen so unklar und in den Händen von Behörden und Gerichten liegen.

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 26 March 2003 )
 
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