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Wikipedia - politisch zensierte Meinungsplattform - Beispiel Anwerbeabkommen mit der Türkei
Benutzer Bewertung: / 66
SchlechtSehr Gut 
Geschrieben von Tobias Heinz   
Saturday, 24 July 2010

Achtung und Warnung vor Wikipedia

Immer öfter ziehen unbedarfte Surfer die Internet-Enzyklopädie "Wikipedia" als Referenz bei der Recherche zu Rate. Das System der öffentlichen Kontrolle und die Möglichkeit, daß jeder Leser Artikel auch religieren und ändern kann, gilt seit der Frühzeit der Enzyklopädie als Gewähr dafür, daß falsche, gefärbte oder tendenzöse Artikel schnell geändert und religiert werden.

Doch dieses Prinzip funktioniert nicht mehr. Besonders strittige Themen werden von politischen Lobbygruppen überwacht und nach jeder Änderung wieder in den politisch gewünschten Zustand zurückversetzt. Die wichtigen Wikipedia Funktionen wie Editoren, Rezensenten mit Sperr- und Freigabeprivilegien und die Stewards, quasi Schlichter bei umstrittenen Änderungen, sind inzwischen für Deutschland fast durchgängig durch Mitglieder der Partei "die Linke" oder "Bündnis 90, die Grünen" oder JuSo's besetzt.

Vor Wikipedia warnen daher auch andere WebSeiten wie z. B. http://www.wikipedia-warnung.de/ oder Personen, die in die Fänge der Wikipedia-Mafia geraten sind und die Diffamierungen der vorwiegend linken und linksradikalen Autoren nicht mehr tilgen können (http://www.clauswolfschlag.gmxhome.de/wikipedia.kritik.htm ) oder Verlage und Zeitungen, die in Wikipedia unberechtigt in eine bestimmte Richtung gedrängt werden und sich dagegen nicht zur Wehr setzen können (siehe http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/gezielte-diffamierung.html ). 

US-Wissenschaftler haben die amerikanische Version von Wikipedia auf tendenziöse Aufsätze hin untersucht und obwohl der Trend in den USA (mit beeinflusst durch die harte Gesetzgebung, die die Anonymität der Autoren nicht mehr vollständig gewährleistet) zu ausgewogeneren Artikeln geht, stellen diese Forscher fest: "bei rund 40 Prozent der Artikel fanden die Wissenschaftler aber Hinweise auf tendenziöse Darstellungen." In Deutschland ist wegen der umfassend gewährleisteten Anonymität der in den USA betriebenen Server und dem umfassenden Datenschutz der Autoren von einem wesentlich höheren Anteil tendenziöser Artikel auszugehen. 

In der Regel sollen mit Quellen gut belegte Änderungen nicht rückgängig gemacht werden. Daher ist eine Methode, unliebsame Fakten dennoch aus den Wikipedia-Artikeln entfernen zu können, zunächst aus Gründen der Formatierung oder um einen angeblich "enzyklopädischen" Ärtikel zu erhalten, genannte Quellen zu kürzen oder komplett zu entfernen. Quellen die nur als papiergebundene Veröffentlichungen vorliegen (Bücher, Zeitschriften etc.) werden trotz ISBN Angabe und Seitenzahlen als "unzuverlässig", "unbelegt" oder "nicht verwendungsfähig" klassifiziert. Die meisten Online-Leser können, mangels Zugriff auf die "Hardware" diese Aussagen nicht überprüfen und so verschwinden zuerst die Quellenangaben und dann (weil ja keine Quelle mehr vorhanden ist) auch die unliebsamen Sätze, Absätze oder Abschnitte eines "enzyklopädischen" Aufsatzes. In der Folge greift ein Editor den Artikel auf und entfernt die unliebsamen Fakten mit dem Hinweis darauf, daß keine oder nicht ausreichend Quellen für die Fakten des Artikels genannt würden.

Ein Beispiel hierfür ist der Artikel über das Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland, das die Entsendung der ersten türkischen Gastarbeiter ermöglichte. Der Artikel lautete wie folgt:

Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei

Das Abkommen wurde am 31. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland und der Türkischen Republik in Bad Godesberg unterzeichnet. Dabei schreibt z. B. Jarmin (zitiert nach Gerlin, Vera, 1998), dass das Anwerbeabkommen mit der Türkei - ähnlich wie das erste Anwerbeabkommen, das auf Wunsch Italiens abgeschlossen wurde - auf Wunsch und auf Druck der türkischen Militärregierung zustande kam. Es wurde bezeichnenderweise federführend durch das deutsche Außenministerium abgeschlossen (und eben nicht durch das deutsche Wirtschaftsministerium). Die Türkei befand sich zu dieser Zeit - nach der Ära von Adnan Menderes (siehe Abschnitt Misstrauen, Misswirtschaft und EWG-Verhandlung) - in einer sehr prekären wirtschaftlichen Situation.

In der einschlägigen Literatur wird zu den Umständen des Zustandekommens unter anderem angeführt, daß die USA Druck auf Deutschland ausübten, das von der Türkei geforderte Anwerbeabkommen abzuschließen. Dadurch sollte die Militärregierung der Türkei unterstützt werden, denn die Türkei hatte 1959 der Stationierung einer Staffel von US-amerikanischen Atomraketen an der Grenze der UDSSR zugestimmt und war ein stategisch wichtiger NATO Partner (Siehe Kubakrise - unmittelbare Vorgeschichte). Die Angst der USA: Im Mai 1960 hatte es einen erneuten Putsch in der Türkei gegeben und die Lage war, wie die Umbildung des Kabinetts von Cemal Gürsel am 27.08.1960 und die Ankündigung von Neuwahlen für 1961 zeigten, in der Türkei extrem instabil. Die sehr schwierige wirtschaftliche Lage, die zum Teil Versorgungsenpässe zur Folge hatte, führte in 1960 und 1961 zu breiten Unruhen - es wurde sogar der Ausnahmezustand verhängt. Die USA befürchteten einen wachsenden Einfluss der Sovjetunion und ein Ausschehren der Türkei aus der NATO, wenn die Wirtschaft der Türkei nicht durch das Anwerbeabkommen stabilisiert würde.

Auf S. 78 in Gerling, Vera: Soziale Dienste für zugewanderte Senioren/innen: Erfahrungen aus Deutschland, ISBN 9783831128037, werden die Ergebnisse der historischen Forschung über die Ziele der türkischen Regierung wie folgt zusammengefasst: „... das Ziel der türkischen Militärregierung war es, durch die befristete Emigration von „überschüssigen“ Arbeitskräften den Arbeitsmarkt in der Türkei zu entlasten, dringend benötigte Devisen ins Land zu holen und später durch das Know-How der qualifizierten Rückkehrer/innen die wirtschaftliche Modernisierung zu fördern.“

In "50 Jahre Bundesrepublik - 50 Jahre Einwanderung" schreibt Mathilde Jamin 1999, S. 146: "Johannes Dieter Steinert stellte aufgrund der Akten im Bundesarchiv und im Archiv des Auswärtigen Amtes für den Zeitraum bis 1961 fest, daß die Initiative zu diesen Entsendeabkommen von den "Entsendeländern" ausging. Hissahi Yano (1998) kam für den Forschungszeitraum bis 1964 zu demselben Ergebnis." und weiter "Noch stärker war aber offenbar der Druck in den "Entsendeländern" durch "Export" von Arbeitskräften ihren Arbeitsmarkt zu entlasten. (...) Die zuständigen deutschen Behörden standen den türkischen Wünschen zurückhaltend gegenüber; (...) Noch im September 1960 urteilte Anton Sabel, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sei die Bundesrepublik nicht auf ein Abkommen mit der Türkei angewiesen, möglicherweise wohl aber aus politischen Rücksichten auf die Türkei als NATO-Land".

Zum Zeitpunkt der Anwerbeabkommens war die bundesdeutsche Wirtschaft bereits zur zweitstärksten Wirtschaftsmacht nach den USA aufgestiegen. Der nach dem Krieg in Deutschland entstandene Wohlstand übte eine sehr große Anziehungskraft auf weniger gut entwicklelte Nationen aus. Hier ist unter anderem zu erwähnen: bis 1998 erhielt die Türkei als Entwicklungsland noch Entwicklungshilfe aus Deutschland (Siehehttp://www.agenda21-treffpunkt.de/archiv/00/daten/zgl0014.htm) - 1987/88 war die Türkei sogar das Land, das am meisten deutsche Entwicklungshilfe erhielt.

Aus Sicht der deutschen Wirtschaft wurden im Sinn eines "Rotationsprinzips" junge, lediggehende Männer gesucht, die nach einem Zeitraum von maximal zwei Jahren gegen "frische" Kräfte ausgetauscht werden sollten. Weder den Unterzeichnerstaaten noch den angeworbenen Arbeitskräften war dabei klar, dass die als vorübergehend geplanten Aufenthalte der türkischen Arbeiter in Deutschland später deren Einwanderung begründen würden. Nichtsdestoweniger kamen die Arbeiter, trotz der in jeder einzelnen Anwerbevereinbarung festgeschriebenen Höchstaufenthaltsgrenze von zwei Jahren, nicht selten mit offenem Zeithorizont.

Das Anwerbeabkommen mit der Türkei enthielt darüber hinaus von Anfang an gegenüber den Anwerbeabkommen mit den westlichen Ländern einige Besonderheiten (die ähnlich für das Abkommen mit Tunesien und Markokko übernommen wurden) - zitiert nach Davy, Ulrike (Hg.): "Die Integration von Einwandern, rechtliche Regelungen im europäischen Vergleich", S. 340ff:

  • eine Anwerbung war ausschließlich für Unverheiratete vorgesehen,
  • ein Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung wurde im Abkommen ausgeschlossen,
  • eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsuntersuchung für die anzuehmende Arbeit,
  • eine Obergrenze für den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlängerung ausgeschlossen,
  • die Arbeitnehmer sollten nur aus den europäischen Gebieten der Türkei stammen.


Am 30. September 1964 trat eine Neufassung des Abkommens in Kraft.

Ähnliche Abkommen hatte die Bundesrepublik zuvor 1955 bereits mit Italien und 1960 mit Spanien und Griechenland unterzeichnet. 1963, 1964, 1965 und 1968 folgten Verträge mit MarokkoPortugalTunesien undJugoslawien.

Die häufig angebrachte Aussage, dass die angeworbenen türkischen Arbeitskräfte "Arbeiten ausgeführt hätten, die Deutsche nicht mehr ausüben wollten", lässt sich meist statistisch nicht belegen. Bei gleicher Qualifikation bewegten sich in allen Arbeitsfeldern (Bergbau, Entsorgungsbetriebe, Raumpflege etc.) die prozentualen Anteile immer analog den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der vertretenen Nationen.

Die Anwerbung endete mit dem am 23. November 1973 von der Bundesregierung beschlossenen generellen bzw. totalen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf.

Zum Zeitpunkt des totalen Anwerbestopps 1973 befanden sich - nach 12 Jahren Anwerbeabkommen - ca. 500 - 750 tausend Türken in Deutschland.

Siehe auch

 

Änderungshistorie

Die Änderungshistorie bietet zunächst die folgenden Änderungen, bei denen Schritt für Schritt die wörtlichen Zitate, dann die Referenzen auf die konkreten Seitenzahlen des gut belegten Artikels entfernt wurden:


Auf diese Änderung folgt dann die komplette Enfernung der politisch missliebigen Fakten aus dem Aritkel. Die aktuelle Version enthält wieder die landläufige, aber unbelegte und historisch falsche Darstellung der Anwerbung.


Wer die aktuelle Version aufmerksam ansieht, stellt dabei fest, daß der Artikel nun erheblich weniger Quellen und Belege enthält, als zuvor! Ein eindeutiges Beispiel für die Manipulation von Wikipedia!

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 27 June 2012 )
 
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