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Alterssicherung in der ehemaligen DDR
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Geschrieben von Tobias Heinz   
Friday, 07 May 2004

Das Rentenversicherungssystem der ehemaligen DDR beschränkte sich weitgehend auf die Sicherung des Existenzminimums und kannte keine regelmäßigen Rentenanpassungen, die für die alten Menschen die Gewähr einer Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung hätten bieten können. Die DDR-Sozialrentenversicherung war nicht in der Lage, den erreichten Lebensstandard zu sichern.

Auch die im Jahr 1971 geschaffene Zusatzrentenversicherung in der Sozialversicherung vermochte die Situation für die meisten nicht wesentlich zu verbessern. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren konnte ohne die freiwillige Zusatzversicherung höchstens 480 Mark betragen. Da die Mindestrente nach 45 und mehr Arbeitsjahren 470 Mark im Monat betrug und die Mindestrente bei bis zu 15 Arbeitsjahren schon bei 330 Mark lag, gab es fast keine Streuung der Sozialrenten und damit auch kaum leistungs- und beitragsabhängige Elemente. Neben dem Rentensystem innerhalb der Sozialversicherung der DDR gab es eine Vielzahl von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen - für bestimmte Berufsgruppen.

Deren Leistungen lagen nach Art und Umfang beträchtlich über denen aus der Sozialversicherung: Leistungen aus Versorgungssystemen für SED Mitglieder mit Partei und/oder Staatsfunktionen konnten eine Höhe von bis zu 12.000 Mark monatlich erreichen, was allerdings erst in einer Bestandsaufnahme nach Herstellung der Einheit Deutschlands festgestellt wurde.

Wesentliche Kennzeichen des DDR-Rentensystems waren somit: Niedrige und nahezu einheitliche Renten für jedermann, üppige Versorgung für Personen, die SED Parteimitglieder und ehemals staatsnah beschäftigt waren.

Letzte Aktualisierung ( Thursday, 27 May 2004 )
 
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