Teures Augenlicht: Schläger zur Zahlung von 50.000 DM Schmerzensgeld verurteilt |
Geschrieben von Buhl Newsticker
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Wednesday, 24 November 2004 |
Es geschah nach Mitternacht in einer Gaststätte: Ein angetrunkener Gast
schlug mit einem Trinkglas in der Hand einem 25 Jahre jungen Mann ins
Gesicht. Das Opfer wurde am rechten Auge schwer verletzt. Mehrere
Operationen halfen nichts, das Auge erblindete. Der Schläger wurde
wegen schwerer Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe
mit Bewährung verurteilt. Am
Schmerzensgeld wird er finanziell noch lange tragen müssen: Das
Oberlandesgericht Hamm verurteilte ihn dazu, 50.000 DM an sein Opfer zu
zahlen (13 U 195/99). Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgelds
berücksichtigten die Richter in erster Linie die spürbare
Beeinträchtigung in allen Bereichen des täglichen Lebens, die der
Verlust eines Auges mit sich bringt. Zudem bestehe die Gefahr, dass das
gesunde Auge durch Überbeanspruchung geschädigt werde. Die eingesetzte
Augenprothese entstelle auch das Aussehen des noch jungen Mannes
deutlich.Aus diesen Gründen wäre die Summe wohl noch höher
ausgefallen, hätte das Gericht nicht auch entlastende Momente gefunden.
So hatte der Schläger nach eigenen Angaben vorher den ganzen Tag
durchgezecht und 30 bis 40 Gläser Schnaps und Bier 'gesoffen'. Nach
Zeugenaussagen waren die beiden Streithähne bereits vor dem
verhängnisvollen Schlag aneinander geraten und hatten sich einen
Boxkampf geliefert. Die wirtschaftliche Lage von Täter und Opfer, beide
Sozialhilfeempfänger, sei reichlich bescheiden, heißt es in dem Urteil.
Dem Täter werde zu Gute gehalten, dass er voll geständig sei, sich bei
seinem Opfer entschuldigt und trotz seiner knappen Mittel einige
tausend Mark bereits bezahlt und monatlich 100 Mark abgestottert habe.
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. März 2000 - 13 U 195/99
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