Sunday, 01 October 2017
 
  Home arrow Neues arrow Wirtschaft arrow Urheberrechtsreform - der 2. Korb kommt schlimmer ...
template designed by Joomla-templates.com
 
Main Menu
Home
Neues
Artikel
Web Links
Kontakt/Impressum
Suche
Italienisch
App Workshop
Registrierte Benutzer


Urheberrechtsreform - der 2. Korb kommt schlimmer ...
Benutzer Bewertung: / 1
SchlechtSehr Gut 
Geschrieben von Tobias Heinz   
Thursday, 02 December 2004
Gesetzgebung unter GRÜNER / SPD Regierung - ein undemokratisches Desaster

 

Unbeeindruckt von den massiven Protesten aus allen Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Deutschland, drückt die GRÜNE und SPD Regierung nun auch den 2. Korb der Novelle des Urheberrechtes durch. Nach den massiven Einschnitten, die es bereits durch den 1. Korb gegeben hatte, kommt es jetzt für die Verbraucher noch schlimmer.

Ab in den Knast lieber Kunde!
Die Industrie droht mit "Knast"

Geschickt haben die internationalen Großkonzerne und die Bundesregierung unter Führung der Ministerin Zypries die Fakten die mit diesem Gesetz geschaffen werden vernebelt.

Das Vorgehen der Ministerin gleicht hier der Vorgehensweise bei der Patentierbarkeit von Software.Gegen den Willen der Gesellschaft und aller Parlamentsfraktionen setzte sie die Patentierbarkeit von trivialen Algorithmen (z. B. wie das Patent auf den Operator "ungleich" erteilt an Microsoft am 18 Nov 2004) im EU Rat mit durch. Die Auswirkungen nach Ansicht des Branchenverbandes sind desaströs.

Scheindemokratie statt echter Beteiligung der Betroffenen

Auch der 2. Korb der Novelle des Urheberrechtes wurde durch die Ministerin in der Öffentlichkeit diskutiert. Während die Filmindustrie die Fehleinschätzung nährt, daß es um Möglichkeiten ginge, Straftäter effektiver zu verfolgen, beklagen Kenner des durch Industrie entworfenen Gesetzes, massivste Einschränkungen der Konsumenten. Ein Vergleich des ursprünglichen Entwurfes der internationalen Medien-Konzerne mit dem jetzt zu verabschiendenden Entwurf zeigt, daß trotz massivster Proteste, keine Änderungen vorgenmommen wurden

Der Verband der Verbraucherzentralen Deutschlands schreibt zu dem jetzt Realität werdenden Gesetz:

Der Erste Korb der Urheberrechtsnovelle wurde von Verbraucherverbänden, Bürgerinitiativen aber auch aus der Wissenschaft zum Teil heftig kritisiert. Er schieße weit über das Ziel der Bekämpfung von Piraterie hinaus, begünstige einseitig die Industrie und bringe die traditionelle Balance zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Künstler und der Nutzer aus dem Gleichgewicht. Die Verbraucherverbände kritisierten insbesondere die faktische Abschaffung der digitalen Privatkopie. Die Bundesregierung verwies auf den Zweiten Korb, in dem die Belange der Nutzer berücksichtigt werden sollten. Die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie sei zu kurz, um solch schwierige Fragen wie die Durchsetzbarkeit der Privatkopie zu diskutieren.

Jetzt liegt der Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) für den Zweiten Korb vor. Die Eckpunkte des Gesetzes tragen den schönen Titel: " Urheberrecht in der Wissensgesellschaft - ein gerechter Ausgleich zwischen Kreativen, Wirtschaft und Verbrauchern". Doch der Nutzer (der Begriff ist im Zusammenhang mit geistigen Werken besser als "Verbraucher", weil Musik oder Text gerade nicht verbraucht, sondern beliebig oft gehört und gelesen werden) sucht in dem verklausulierten Paragraphenwerk vergeblich nach einer Verbesserung seiner Position. Im Gegenteil, die Rechte des Nutzers werden durch den Zweiten Korb nochmals deutlich verschlechtert.

Durchsetzbarkeit der Privatkopie

Das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, bleibt wie seit dem Ersten Korb weiter nur pro forma erhalten. Die Entscheidung, ob der Käufer einer CD oder DVD auch nur eine Sicherungskopie anfertigen darf, trifft allein der Hersteller. Nur wenn der auf einen Kopierschutz freiwillig verzichtet, ist die Kopie gestattet. Obwohl die EU-Richtlinie dies zugelassen hätte, hat sich das BMJ gegen die Durchsetzbarkeit der Privatkopie entschieden. Der Käufer einer Musik CD hat also keinen Anspruch, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat. Dieses Verhalten ist aus der Perspektive der Nutzer längst zum Gewohnheitsrecht geworden. Die Begründung des BMJ, das Urheberrecht kenne kein "Recht auf Privatkopie", ist in diesem Zusammenhang unbefriedigend. Gesetze werden gemacht, um etwas zu ändern. Vor dem Ersten Korb kannte das Urheberrecht auch kein Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Gerade wegen der juristischen Aufwertung dieser Schutzmaßnahmen hätte es einer Stärkung der Nutzerrechte bedurft, um das Interessengleichgewicht zu erhalten.

Lesen Sie zu den Punkten

  • Prüfungspflicht für Nutzer
  • Einschränkungen für Bildung und Forschung
  • Zusammenhang Privatkopie - Digital Rights Management
  • Notwendige Nachbesserung des Gesetzentwurfs

das ganze Papier im Dokumentendownload (5 Seiten).

Die Industrie feiert: Verbraucher hinter Gittern gebracht

Auf der Webseite der internationalen Medienindustrie - ZKM - heißt es über die Erfolge bei der Verfolgung von Verbrauchern, die bis 2003 legalen Gebrauch ihrer erworbenen Medien fortgesetzt hatten:

[Verbraucher] haben in 2003 gemerkt: Es weht ein rauerer Wind. So stiegen die Strafverfahren, die durch Hilfe der GVU mit Gefängnisstrafen abgeschlossen wurden, um 75 %. Ein Täter aus dem Raum Hannover/Braunschweig musste beispielsweise für drei Jahre hinter Gitter - und das ohne Bewährung. Auch wurden in 2003 deutlich mehr Geldstrafen verhängt. Allein in den Fällen, in denen die GVU an der Aufdeckung der Fälle beteiligt war, stiegen die Verurteilungen zur Geldstrafe um 54 %.

Außerdem zahlten die verurteilten [Verbraucher] in diesen Fällen eine Summe von über einer halben Million Euro Strafe. In 2004 soll die Strafverfolgung sogar noch intensiviert werden: "Wir wollen nicht die breite Bevölkerung kriminalisieren, aber massenhaftes Downloaden und Kopieren von [jetzt] illegalem Filmmaterial - auch durch Privatpersonen - können und wollen wir nicht mehr dulden," macht Elke Esser, Geschäftsführerin der Zukunft Kino Marketing GmbH, deutlich.
An der Stelle von [Verbraucher] steht im Original Raubkopierer.

Die unverschämte und undemokratische Verquickung der Industrieinteressen und der GRÜNEN / SPD Regierung wird auch dadurch deutlich, daß die Kriminalisierung der Verbraucher durch die ZKM sogar durch die öffentlichen Mittel der Filmförderanstalt bezuschusst wird!

Was die Industrie will steht auf der Webseite der GVU einer Organisation, die die neuen Einschränkungen der Verbraucher mit Strafverfolgungsmitteln durchdrückt. Die GVU könnte man gewissermaßen als das MfS der internationalen Medienkonzerne betrachten.

Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 07 December 2004 )
 
Archiv
Lesezeichen setzen
Lesezeichen setzen
Zur Startseite machen
Teilen Sie diese Seite ...
Latest News
Most Read
Who's Online
Aktuell sind 2 Gäste online

(C) 2017 Tobias Heinz
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.

Get The Best Free Joomla Templates at www.joomla-templates.com