Sunday, 01 October 2017
 
  Home arrow Artikel arrow Sozialleistungen - Einzelfälle arrow Schlägt er oder schlägt er nicht?
template designed by Joomla-templates.com
 
Main Menu
Home
Neues
Artikel
Web Links
Kontakt/Impressum
Suche
Italienisch
App Workshop
Registrierte Benutzer


Schlägt er oder schlägt er nicht?
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 
Geschrieben von Tobias Heinz   
Thursday, 16 December 2004

Hat er nun, oder hat er nicht? Die junge Frau, die ihren einstigen 39-jährigen Lebensgefährten (gelernter Dachdecker, geschieden, drei Kinder) am 19. Juni wegen körperlicher Misshandlung auf der Polizeistation anzeigte und dort mit einer offensichtlich geröteten Wange erschien, sodass ihr die protokollierende Polizistin zum Arztbesuch riet, nahm in der gestrigen Verhandlung beim Groß Gerauer Schöffengericht ihre damalige Aussage wieder zurück. Sie habe seinerzeit gelogen, alles sei frei erfunden und die Anschuldigungen stimmten nicht. Dem Vorsitzenden Richter Thomas Hanke trieb diese mit stoischer Miene vorgetragene Beteuerung der Hauptbelastungzeugin die Zornesröte ins Gesicht. Mit „Unverschämtheit“ kommentierte er die plötzliche Kehrtwendung, die nun den Steuerzahler teuer zu stehen kommt: Weil die Klägerin, die ein Kind hat, von der Sozialhilfe lebt, muss das Sozialamt nun auch die Prozesskosten übernehmen.

Die junge Frau, die die Beziehung vor vier Monaten beendete und vor sechs Wochen aus der zuvor mit dem Angeklagten gemeinsam bewohnten Einzimmerwohnung in der Robert-Bunsen-Straße auszog, ist derzeit in einem Hotel untergebracht. Sie hatte im Juni gegen ihren damaligen Partner Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung erstattet. Im angetrunkenen Zustand sei man in Streit geraten, er habe sie fünfmal auf die Wange geschlagen und anschließend einen Glas-Aschenbecher so fest auf den Boden geworfen, dass die Scherben auf ihren Fuß gespritzt seien. Anschließend habe er sie mitsamt Kind und Packtasche aus der Wohnungstür geschubst. Trotz dieser detaillierten Schilderung, die sie seinerzeit zu Protokoll gab, blieb die Klägerin gestern bei der Behauptung, ihre Angaben von damals stimmten nicht und verwies darauf, dass sie bereits wenige Tage nach dem 19. Juni ihre Aussage bei der Polizei schriftlich revidiert hatte. Die Mühlen der Justiz waren aber da bereits in Gang gekommen.

Als die Staatsanwältin als Vertreterin der Anklage gestern nachhakte, blieb auch das ergebnislos und der Angeklagte, der an einer Drogenersatz-Therapie teilnimmt, verließ den Gerichtssaal als freier Mann. Obwohl er noch kurz vorher ein Handgemenge am 19. Juni eingestanden und mit den Worten beschrieben hatte, er habe seine Mitbewohnerin „geschüttelt und aus der Wohnungstür gestoßen“.

Von Ohrfeigen war gestern nicht mehr die Rede und auch nicht davon, dass die Klägerin seinerzeit erklärt hatte, sie werde bereits seit drei Monaten von ihrem Partner geschlagen.

 
Archiv
Lesezeichen setzen
Lesezeichen setzen
Zur Startseite machen
Teilen Sie diese Seite ...
Latest News
Most Read
Who's Online
Aktuell sind 2 Gäste online

(C) 2017 Tobias Heinz
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.

Get The Best Free Joomla Templates at www.joomla-templates.com