Ohne Verteidiger erschien gestern eine 43-jährige Rüsselsheimerin vor dem Rüsselsheimer Amtsgericht. Sie musste sich wegen übler Nachrede verantworten.
Was war passiert? Bei Elternabenden in der Klasse ihres zehnjährigen Sohnes wurde besprochen, welche Hefte und Bücher zusätzlich für die Klasse angeschafft werden sollten. Hierfür gab es eine Kasse, in die die Eltern einzahlten. Geführt wurde diese Kasse von einer anderen Mutter, die auch als Zeugin vor Gericht aussagte und entsprechende Belege und Kassenbücher zur Einsichtnahme mitgebracht hatte.
Da die 43-Jährige nie einen Elternabend besucht hatte, wusste sie nicht, welche Lehrmittel angeschafft werden sollten. Als sie im August 2003 dann 30 Euro bezahlen sollte, weigerte sie sich. Sie meinte, alle Schulbücher und Hefte seien kostenlos, bezichtigte die Klassenlehrerin ihres Sohnes des Betruges und wiederholte dies mehrfach. Da aber eine solche Anschuldigung nicht akzeptabel sei, stellte die Schulleitung Strafantrag.
Richter Holger Wenner versuchte der Angeklagten eine goldene Brücke zu bauen und sagte ihr, dass sie unbescholtene Bürger nicht, wie mehrfach unbegründet geschehen, des Betruges bezichtigen dürfe, denn dies erfülle den Tatbestand der üblen Nachrede. In Anbetracht des geringen Betrages sollte die Rüsselsheimerin 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Dieses Angebot lehnte die Angeklagte aber in ihrer eigenen Weise ab. Sie setzte sogar einen drauf und stellte einen Misstrauensantrag gegen das Gericht, den dieses aber abwies.
Staatsanwalt Heinz Lars befand die Angeklagte für schuldig und forderte eine Verurteilung zu 20 Tagessätzen à zehn Euro. Richter Holger Wenner verurteilte die Rüsselsheimerin schließlich zu einer Geldstrafe von 200 Euro, zusätzlich hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen dieses Urteil kann sie binnen einer Woche Berufung einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist sie vorbestraft.
Die 43-Jährige ist allein erziehende Mutter. Sie lebt von Sozialhilfe.
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