Die Einkommenssteuer sinkt, das Kindergeld steigt und die Krankenkasse für die Kleinen kostet ja auch nichts - warum jammern Eltern eigentlich ständig? Die Süddeutsche Zeitung hat den Sozialrichter Jürgen Borchert gefragt.
Der Mann auf den Plakaten der neuesten PR Schlacht der Regierung schlummert nicht ohne Grund so friedlich vor sich hin: Er bekommt 154 Euro Kindergeld. Und das gleich aus drei Gründen: Erstens "fürs da sein", zweitens "für die Verantwortung" und drittens "für die Zukunft von uns allen."
Kein Zweifel. Die Bundesregierung hat verstanden. Und teilt uns dies großräumig auf Plakaten mit. Sie will Familien fördern. Nicht einfach so, sondern weil nach Jahren niedriger Geburtenraten die Kinder fehlen. Und die sollen doch in Zukunft die Sozialsysteme finanzieren.
Allein - wird da wirklich gefördert oder wird womöglich die Verbesserung an der einen Stelle durch Verschlechterung an der anderen bezahlt?
Einer, der genau dies der Regierung vorwirft, ist Jürgen Borchert, Sozialrichter in Darmstadt. Er hat die Verfassungsbeschwerden initiiert, die 1992 zum "Trümmerfrauenurteil" und 2001 zum "Pflegeurteil" führten. Seit Jahren berät er Politiker unterschiedlicher Couleur, Verbände und Gewerkschaften und verfasste 2002 für die hessische Landesregierung den "Wiesbadener Entwurf" - ein Diskussionspapier über neue Wege in der Familienpolitik.
Die Süddeutsche Zeitung hat mit Borchert über die aktuelle Familienpolitik und mögliche Verbesserungen gesprochen (siehe folgendes Interview). Außerdem hat Sie ihn gebeten, einige familienpolitische Maßnahmen der Bundesregierung der letzten Jahre zu beurteilen (siehe Artikel "Ein Streifzug durch die Familiengeschichte des Bundes")
sueddeutsche.de: Deutschland geht der Nachwuchs aus. Gibt es denn eine Diagnose, die das Phänomen Kinderlosigkeit tatsächlich erklärt?
Borchert: Wir stellen nur fest, dass es keine schlüssige Ursachen-Beschreibung gibt. Das, was in Deutschland diskutiert wird, lässt sich mit den Fakten nicht in Übereinstimmung bringen. Nehmen Sie die Vereinbarkeitsdebatte ...
sueddeutsche.de: ... also die Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ...
Borchert: ... Das Familienministerium behauptet, dass dort, wo die Vereinbarkeitsbedingungen gewährleistet sind, die Leute auch Kinder bekämen. Wir stellen aber fest, dass die doppelte Kinderarmut, also zu wenig Kinder und immer ärmere Familien, über Jahrzehnte zugenommen hat - und zwar einhergehend mit steigender Müttererwerbstätigkeit. Das ist der erste Befund, der der herrschenden Meinung zuwiderläuft. Zweitens haben wir ausgerechnet dort die niedrigsten Geburtenraten in Deutschland, wo die höchste Krippendichte besteht: in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die höchsten Geburtenraten haben wir hingegen dort, wo traditionelle Familienmuster gelebt werden: im westlichen Niedersachsen, in Baden-Württemberg und in Bayern. Das ist ein Befund, mit dem sich hierzulande nur wenige auseinandersetzen. Tatsächlich ist es auch so, dass das hochgelobte Frankreich mit seiner deutlich höheren Geburtenrate eine geringere Erwerbsbeteiligung bei Müttern hat als Deutschland. In Deutschland liegt die Erwerbsbeteiligung bei 59 Prozent, in Frankreich bei 55 Prozent. Allerdings überwiegen in Frankreich die vollzeiterwerbstätigen Mütter.
sueddeutsche.de: Kinderlosigkeit sollte also nicht lediglich auf das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert werden?
Borchert: Auch wenn es der herrschenden Meinung in der familienpolitischen Debatte zuwiderläuft: In Deutschland jedenfalls lässt sich der Einfluss besserer Vereinbarkeit nicht nachweisen. Das gilt übrigens auch für das häufig als beispielhaft dargestellte Schweden: Das Land hatte Ende der achtziger Jahre familienpolitische Reformen in die Wege geleitet und die Elternrechte deutlich ausgeweitet. Das hatte zur Folge, dass etwa auch Väter Babyzeiten nehmen konnten. Die Geburtenrate stieg daraufhin kurzzeitig auf über zwei an, aber sank mit der allgemeinwirtschaftlichen Eintrübung und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit wieder auf die früheren Werte. Die Schweden stehen heute nicht besser da als vor den Reformen. Der Erfolg ist also nicht nachhaltig gewesen.
sueddeutsche.de: Die Vereinbarkeit ist freilich nur Teil des Problems. Was nutzt die beste Vereinbarkeit, wenn entweder die Arbeit fehlt oder das Netto-Zusatzeinkommen das Leben nicht vereinfacht?
Borchert: In Deutschland werden Zusatzeinkommen in der Tat schnell bestraft: Die Sozialabgaben steigen, die Besteuerung ist hoch und dann erhöhen sich auch noch die Kosten für Kinderkrippe und Kindergarten, die nach Einkommen gestaffelt sind. In Frankreich hingegen bleiben den Müttern die Früchte ihrer Erwerbstätigkeit, denn dort gibt es im Steuerrecht das Familiensplitting.
sueddeutsche.de: Frankreich entlastet die Familien entschlossener als Deutschland?
Borchert: Familiensplitting bedeutet, dass das Familieneinkommen nach einem bestimmten Schlüssel durch die Zahl der vorhandenen Familienmitglieder geteilt wird.
sueddeutsche.de: Also ein erweitertes Ehegattensplitting ...
Borchert: Vielleicht ein Beispiel dazu: Bei einer Familie mit drei Kindern gehen beim Familiensplitting die Eltern mit je einem Punkt, die ersten beiden Kinder mit 0,5 Punkten und das dritte Kind wiederum mit einem Punkt in die Rechnung ein. Der Splittingfaktor beträgt demnach vier. Das heißt, das Einkommen wird durch vier geteilt und dann nach dem Pro-Kopf-Einkommen versteuert. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden auf diese Weise erheblich entlastet - sie zahlen fast keine Steuern mehr. Beim deutschen Ehegattensplitting wird das Einkommen indes nur auf zwei Köpfe verteilt, unabhängig von der Zahl der Kinder. Die finanzielle Entlastung ist also ein wichtiger Punkt. Junge Familien müssen in Frankreich mit Kindern ökonomisch nicht einen so gewaltigen Einschnitt befürchten, wie das bei uns der Fall ist. In Deutschland bedeuten Kinder nicht nur empfindliche Einkommenseinbußen durch das fehlende Einkommen des Ehepartners, sondern gleichzeitig auch einen rasanten Zuwachs an Kosten.
sueddeutsche.de: Und das Familiensplitting würde das Steuerproblem lösen?
Borchert: Nicht allein. Denn daneben werden Familien auch durch die indirekten Steuern wie die Ökosteuer überproportional belastet. Etwa, weil Mietraum in den Städten zu teuer ist und sie weite Arbeitswege in Kauf nehmen müssen. Kinder sind eine Investition in unsere Gesellschaft und Investitionen sind im Steuerrecht ansonsten steuerfrei gestellt. Aber in Deutschland gelten Kinder als reines Privatvergnügen, obwohl ihr Wirtschaftsertrag später über Steuern und Sozialbeiträge zu größten Teilen sozialisiert wird.
sueddeutsche.de: Die Bundesregierung hebt hervor, dass das Kindergeld in Deutschland innerhalb der EU nur noch in Luxemburg höher sei. Und Familien mit Kindern nach der jüngsten Steuerreform steuerlich wie nie zuvor entlastet seien. Es entsteht der Eindruck, dass Familien in Deutschland zumindest finanziell nichts zu befürchten hätten.
Borchert: Ein ahnungsloser Vergleich. Das Kindergeld in Deutschland ist größtenteils nur eine vorweggenommene Steuerrückzahlung und kein Zuschuss. Tatsächlich werden Familien hierzulande über die Sozialbeiträge und Verbrauchssteuern so hart belastet wie nirgendwo sonst. In dem Zusammenhang wollen wir gar nicht davon reden, dass bisher nach jeder Kindergelderhöhung die Kommunen unmittelbar auch die Tarife etwa für Kindergärten heraufsetzten. Es ist ein Taschenspielertrick. Die direkten Steuern werden durch die Kindergelderhöhung zwar ermäßigt, doch auf der anderen Seite werden die indirekten Steuern hochgefahren. Die Politik weicht zunehmend auf die bequemeren indirekten Steuern aus, gegen die man sich vor den Finanzgerichten nicht wehren kann. Rechnet man die indirekten Steuern mit ein, dann kommt man zum Ergebnis, dass Familien im Schnitt steuerlich so hart belastet sind wie nie zuvor.
sueddeutsche.de: Bei der Pflegeversicherung gab es ein Umdenken. Erstmals werden seit Jahresbeginn bei der Höhe der Beiträge Kinder berücksichtigt. War das die Initialzündung für einen familiengerechteren Umbau des Sozialsystems?
Borchert: Umdenken? Nur beim Bundesverfassungsgericht! Die Hauptprobleme der Familien in Deutschland rühren daher, dass wir eine benachteiligende Struktur der Abgabensysteme haben, die dazu führt, dass im Endeffekt Familien überproportional und unter völliger Vernachlässigung des Grundsatzes der Bemessung an Leistungsfähigkeit belastet werden. Das ist das zentrale Problem, auf das das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil zur Pflegeversicherung aufmerksam gemacht hat - und da stellt sich die Politik taub. Denn das, was als Antwort auf den Verfassungsauftrag mit der Pflegeversicherungsnovelle am 1.1.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Verhöhnung des Verfassungsauftrages.
sueddeutsche.de: Wieso Verhöhnung?
Borchert: Erstens weil Kindererziehung wie Geldbeiträge behandelt und Eltern entsprechend ihrer Kinderzahl entlastet werden sollten; das leistet eine viertelprozentige Beitragserhöhung für Kinderlose gerade nicht. Zweitens sollten die Konsequenzen dieser Gleichwertigkeit für die Renten- und Krankenversicherung geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Dazu wurde vor drei Monaten von der Bundesregierung ein Bericht abgeliefert, dass alles bestens sei. Der Bericht stimmt zu Teilen fast wörtlich mit Stellungnahmen unmittelbar nach Verkündung des Urteils im Jahre 2001 überein, die von einzelnen Verfassungsrichtern zwischenzeitlich längst als unzureichend kritisiert worden waren.
sueddeutsche.de: Was wäre gerechter?
Borchert: Das deutsche Sozialversicherungssystem führt dazu, dass Familien entweder zu hohe Beiträge zahlen oder aber die Leistungen für Eltern zu niedrig angesetzt werden. Um die Beitragsbelastung gleichmäßiger zu gestalten, sollten die kindbedingten Aufwendungen von der Beitragsbemessung abgesetzt werden. Was wir beispielsweise in der Krankenversicherung unter dem Stichwort ‚beitragsfreie’ Mitversicherung von Kindern diskutieren, ist ja so nicht richtig. Denn die Unterhaltsbeträge, die die Kinder familienrechtlich zu beanspruchen haben, werden eben nicht von der Beitragsbemessung abgezogen. Dies müsste aber, wie sich aus dem Pflegeurteil ablesen lässt, mindestens gemacht werden. Außerdem hat bisher noch niemand darüber gesprochen, dass das Pflegeurteil auch Konsequenzen beim Arbeitslosengeld verlangt: Dieses enthält eine Reihe typisierter und pauschalisierter Abzüge, die nach dem Pflegeurteil bei Familien nicht mehr oder wenigstens nicht mehr in dieser Höhe gerechtfertigt sind.
sueddeutsche.de: Sofern die Beitragsbemessung für Eltern um die Unterhaltbeträge für Kinder bereinigt würde - müsste man dann nicht korrekterweise für die Kinder einen Sozialversicherungsbeitrag leisten? Immerhin sind sie ja mitversichert.
Borchert: Nein. Denn Kindererziehung ist für unser Sozialversicherungssystem, das mit den Beiträgen der Jungen die Alten unterstützt, die entscheidende und ökonomisch den monetären Beiträgen absolut gleichwertige Leistung. Und weil das so ist, wie Karlsruhe jetzt im Pflegeurteil bestätigt hat, muss die Kindererziehung auf der Beitragsseite in einer mindestens dem materiellen Umfang der Kindererziehungsleistung entsprechenden Weise berücksichtigt werden.
sueddeutsche.de: Die Kindererziehung ist demnach der Beitrag zur Sozialversicherung?
Borchert: Genau. Wir haben zwei Aspekte auseinander zu halten. Der eine ist die so genannte Beitragsäquivalenz der Kindererziehung. Das heißt, wenn ich Kinder erziehe, leiste ich meinen Beitrag. Der zweite ist die Leistungsfähigkeit. Es ist doch ein Treppenwitz des Sozialstaates: Das Steuerrecht muss die Leistungsfähigkeit zur Richtschnur für die Steuerbelastung machen. Dadurch wirkt es im Ergebnis solidarischer als die Sozialsysteme, deren verfassungsrechtliche Legitimation ja vielmehr mit der Frage des sozialen Ausgleichs steht und fällt. Im Grunde müsste in der Sozialversicherung eine Umverteilung von den Kinderlosen zu den Familien stattfinden. Tatsächlich aber ist es genau umgekehrt - auch bei der Krankenversicherung: Denn die Gesundheitskosten der kinderlosen Rentner, die ja vollständig von den Kindern anderer Leute aufgebracht werden müssen, sind heute schon ungefähr dreimal so hoch wie das Volumen der sogenannten Familienhilfe. Dabei steigen die Alterskosten rasant an, während die Kosten für den Nachwuchs stetig sinken und zudem immer mehr Mütter erwerbstätig sind. Unsere demographischen Probleme resultieren zu zwei Dritteln aus der Kinderlosigkeit. Deshalb muss die Verantwortung auch hier eingefordert werden- in Form höherer Beiträge für die, die keine Unterhaltslasten zu tragen haben. Dazu gehören auch Eltern, deren Kinder erwachsen sind.
sueddeutsche.de: Nun werden in Deutschland auch kinderlose Singles gemessen an der Abgabenbelastung nicht handgestreichelt ...
Borchert: Aber gemessen an dem, was Familien abverlangt wird, ist es ein Klacks. Wenn man vergleicht, was bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro am Ende übrigbleibt, sieht die Rechnung ganz anders aus. Netto bleiben dem Ledigen 18.049 Euro. Zieht man davon dann das Existenzminimum für Erwachsene ab - derzeit 7664 Euro - bleiben 10.385 Euro frei verfügbar. Bei einer vierköpfigen Familie bleiben vom gleichen Bruttoeinkommen einschließlich des Kindergeldes netto zunächst 25.672 Euro. Doch nach Abzug der Existenzminima für die Erwachsenen und die Kinder und nach Abzug des Ausbildungs- und Betreuungsfreibetrages bleibt der vierköpfigen Familie ein frei verfügbares Einkommen von minus 1272 Euro. Die Familie ist um ein vielfaches höher belastet als der Single. Bei höheren Einkommen kommen wir zum gleichen Ergebnis: Die freiverfügbaren Single-Einkommen liegen ein Vielfaches über dem der Familien. Die gefühlte höhere Belastung der Singles gründet auf der blanken Unkenntnis der Verteilungseffekte unserer Systeme.
sueddeutsche.de: Neben Veränderungen am Sozial- und dem Steuersystem werden zur Besserstellung der Eltern auch verschiedene Fördermaßnahmen diskutiert. Was gehört dazu?
Borchert: Dabei geht es vor allem um die Vorschläge aus der Debatte um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu zählt die öffentliche Kinderbetreuung, aber auch Überlegungen, wie der Erwerbseinbruch der Eltern abgefedert werden könnte, wenn sie den Beruf verlassen und die Kinderbetreuung wenigstens teilweise selbst übernehmen. Familienministerin Schmidt hat jetzt endlich die Idee vom Elterngeld aufgegriffen. Das würde genau an unserem Problem ansetzen, da bei diesem Modell entsprechend dem früheren Verdienst in der kinderbedingten Erwerbspause eine Lohnersatzleistung gezahlt würde. Nach meiner Überzeugung würde dies das Vertrauen in die Zukunft stärken, gerade auch bei den Akademikerinnen, die bald zu 50 Prozent kinderlos bleiben. CDU/CSU haben daneben noch das Familiengeld ins Spiel gebracht. Anders als bei dem Elterngeld geht es hier um einen festen, einkommensunabhängigen Betrag für alle Eltern. Das aber transportiert wieder die fatale Spendierhosenoptik und würde auch wieder ein Umverteilungskarussell in Gang setzen. Es wäre völlig ausreichend, die Familien verfassungskonform zu behandeln, statt sie erst über die Steuern und Sozialbeiträge auszuplündern, um ihnen dann Wohltaten zu gewähren.
sueddeutsche.de: Inwiefern unterscheidet sich denn das staatliche Gewähren beim Elterngeld von dem beim Familiengeld?
Borchert: Das Familiengeld bekommt auch die 16-Jährige ohne Ausbildung. Ich habe einige Jahre ehrenamtlich in der Jugendhilfe gearbeitet und weiß, wovon ich spreche. Da würden die Weichen für lebenslange Sozialhilfekarrieren gestellt. Das wäre für die Kinder, die Mütter und für Staat und Gesellschaft gleichermaßen fatal.
sueddeutsche.de: Einerseits wollen wir mehr Kinder haben, andererseits wollen wir ein riesiges bürokratisches Umverteilungskarussell und eine zusätzliche Belastung für die Sozialkassen vermeiden. Ist denn so gesehen ein Familiensplitting der elegantere Weg - oder aber das Elterngeld?
Borchert: Zunächst brauchen wir erst einmal eine verfassungskonforme Abgabenstruktur. Daran hapert es. An im Vergleich zu Familien deutlich höheren Abgaben für Kinderlose - einschließlich der Eltern erwachsener Kinder - führt kein Weg vorbei. Je gerechter wir das hinkriegen, desto weniger Karussel ist nötig. Vor zehn Jahren hat die frühere CDU-Familienministerin Hannelore Rönsch das übrigens schon mal als „Zukunftsbeitrag“ in die Debatte gebracht.
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