Mit 5 Milliarden zusätzlichen Steuereinnahmen wurde im Bundesfinanzministerium gerechnet. Nach den endgültigen Zahlen, die jetzt bekannt wurden, sind bis zum Ende der Amnestie am heutigen 31. März 2005 aber nur ca. 1,5 Mrd. Euro tatsächlich eingenommen worden.
Hat sich das Finanzministerium einmal mehr völlig verkalkuliert? Lagen die Schätzungen wieder von vorneherein daneben, vielleicht, um die Illusion eines verfassungskonformen Haushaltes zu nähren und am Leben zu erhalten? Wahrscheinlich nicht.
Die 5 Mrd. Euro sind ja nicht komplett vom Himmel gefallen. In anderen Ländern sind durch Steueramnestien solche Summen zustande gekommen.
Hier in Deutschland hat es aber (wie bei fast allen Gesetzen dieser Regierung) handwerkliche Fehler und ein völlig unklar formuliertes Gesetz gegeben. Der Text scheint ganz dem Motto zu folgen: Amnestie ja, aber nicht für Steuerhinterzieher, außer wenn Sie Steuern hinterzogen haben, die vorher korrekt versteuert wurden. - Frei nach dem Prinzip "baden ohne Nass zu werden".
Hier aus einem Rundschreiben der Steuerberater (frei Zitiert nach Internetkanzlei) - die entsprechenden Passagen und Konsequenzen ergeben sich direkt aus dem in Kraft getretenen Text des Gesetzes zur Steueramnestie vom 18. Juni 2003:
Die Fallstricke des Gesetzentwurfes:
1. Der Hinterzieher muß genau angeben, welche konkreten Summen er hinterzogen hatte. Danach wird die Strafsteuer berechnet. Hat der Hinterzieher zwischenzeitlich am Aktienmarkt zwei Drittel verloren gehabt, so werden die 25% trotzdem auf der Grundlage des hinterzogenen Gesamtbetrages berechnet.
2. Der Hinterzieher muß detailliert angeben, was für eine Art der Besteuerung umgangen worden war (Einkommen, -Körperschaft-, Gerwerbe-, Umsatz- oder Erbschaftsteuer), weil sich daraus die Bemessungsgrundlage ergibt. In der Zukunft, insbesondere für die Zeit nach April 2005, ist diese Person danach für das Finanzamt eindeutig katalogisiert und ist mit umfangreichen Buchführungs- und Auskunftspflichten belastet, auch wenn er die entsprechenden Aktivitäten längst aufgegeben hat.
3. Das Bundesamt der Finanzen darf ab April 2005 auf Wunsch der Finanzämter bei den Banken einzelne Daten über Konten und Depots des Hinterziehers abrufen und dem jeweiligen Finanzamt übermitteln, um eine erneute Steuerflucht zu verhindern. Dabei ist davon auszugehen, daß diejenigen, die das Steueramnestiegesetzes ausgenutzt haben, bevorzugt überwacht werden.
4. In § 13 des Gesetzentwurfes heißt es zwar, "die Daten dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen nur zur Durchführung dieses Gesetzes verwendet werden", das Verwertungsverbot greift allerdings nur dann, wenn es sich nicht um eine Straftat handeln könnte, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist. Daß ermittelnde Beamte einfallsreich sind bei der Frage, welcher Straftatbestand erfüllt sein könnte, ist bekannt. Ob es später auch zu einer entsprechenden Verurteilung kommt, ist ihnen bei der Verwertung zunächst einmal unwichtig.
Die Steueramnestie erweist sich also lediglich als "Speck in der Falle". So manch einer wird sich jetzt, auch nach Verabschiedung der EU-Zinsrichtlinie am 03. Juni, fragen, ob es nicht besser ist, das Schwarzgeld aus der Schweiz statt nach Deutschland besser in eine Steueroase der Karibik zu transferieren – Kreditkarte statt Steueramnestie.
Aufgrund dieser speziellen Ausgestaltung des Gesetzes ist es eben nicht zu den Effekten gekommen, die in anderen europäischen Ländern eingetreten sind.
Schade - gut gemeint aber schlecht durchgeführt ist eben oft das gleiche wie einfach nur schlecht.
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