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Sozialhilfeempfänger: Ein Waffennarr übt Selbstjusitz
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Geschrieben von Jan Felber   
Friday, 08 April 2005

Alkoholismus, damit einhergehender sozialer Abstieg und eine ausgeprägte Liebe zu Waffen aller Art: Diese Kombination hat am gestrigen Donnerstag einen 57 Jahre alten Rüsselsheimer für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis gebracht. Der fast ein dutzend Male vorbestrafte Mann findet sich damit erstmals hinter Gittern wieder. „Diesmal haben Sie es übertrieben. Zu Ihren Gunsten sprach gar nichts“, begründete der Vorsitzende Richter am Groß-Gerauer Amtsgericht das Urteil.

Zu der Verhandlung war es gekommen, weil der Arbeitslose am 16. April 2004 Selbstjustiz üben wollte. Der in einem ehemaligen Opel-Wohnheim lebende Angeklagte hatte bemerkt, dass ihm aus der gemeinsamen Waschküche immer wieder Wäsche gestohlen wurde. Um den Täter dingfest zu machen, alarmierte er aber nicht etwa die Hausverwaltung, sondern legte sich selbst auf die Lauer. Er baute einen Selbstschussapparat und stellte diesen im Keller auf. Als am nächsten Morgen die Apparatur mit einem lauten Knall losging, traf es freilich nicht einen Wäschedieb, sondern eine Putzfrau. Diese löste die Apparatur beim Verschieben eines Wäscheständers aus. „Es gab einen Riesenknall, ich bin umgefallen und war kurz weg. Überall war Rauch“, berichtete die Frau, die sieben Tage lang im Krankenhaus lag und auch heute noch über Schwindelgefühle und Kopfschmerzen klagt.

Sie habe er nicht treffen wollen, entgegnete der Angeklagte. Er habe sich sofort entschuldigt. Das bestritt die Geschädigte, dem Richter war es letztlich egal. „Auch wenn Ihnen Wäsche gestohlen wurde: Sie haben sich gedacht, dieser Täter muss gestellt werden und das kann nur ich selbst tun. So geht es nicht.“ Dem Antrag der Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten kam er nicht nach, weil er den Alkoholismus des Mannes nicht als einschränkend betrachtete: „Sie sind Spiegeltrinker, haben also immer einen gewissen Pegel. Dass es am Tattag anders war, also Ihr Pegel höher oder niedriger lag als gewöhnlich, ist unwahrscheinlich. Sie haben genau gewusst, was Sie da taten und Verletzungen in Kauf genommen.“ Wer so dem Alkohol verfallen sei wie der Angeklagte, der sei zwar zu bemitleiden, aber eben auch gefährlich. Vor allem dann, wenn er Waffen bunkert.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellte die Polizei mehrere Revolver, Gewehre, Munition und diverse selbst gebaute Waffen sicher. So etwa einen Schießkugelschreiber und eine Pistole mit aufgeschweißtem Gewehrlauf. Der in der Rhön geborene Mann bezeichnete sich folglich auch selbst als Waffennarr.

„Ich hatte Spaß, als ich damals bei der Bundeswehr war. Seitdem habe ich Waffen gesammelt und zu Hause gehortet.“ Dass dies illegal ist, war ihm klar. Schließlich wurde er am Rüsselsheimer Amtsgericht schon einige Male verurteilt, der Gang ins Gefängnis blieb ihm aber bisher erspart. „Er hat damals sofort gestanden und ist seit dieser Tat nicht mehr aufgefallen“, sagte sein Verteidiger. Man müsse auch bedenken, dass sein Mandant ein „einfach strukturierter Mensch“ sei. Doch gerade dies verbunden mit der Tatsache, dass er anscheinend nicht richtig kapierte, was gestern im Groß-Gerauer Amtsgericht mit ihm geschah, mache die Sache gefährlich. „Waffenmanie und Trunksucht – das passt schlecht zusammen“, kommentierte der Vorsitzende Richter.

Nicht gerade zugute kam dem Angeklagten auch, dass er bei der Verhandlung spürbar unter Alkoholeinfluss stand. So wie am 16. April 2004, als er nach der Tat erstmal zu einem Kiosk eilte. „Da haben Sie sich gedacht: Jetzt muss erst einmal einer getrunken werden“, sagte der Richter. Antwort des Angeklagten: Ein freudiges „Ja, Ja!“

 
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