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Verwahrlosung und Kriminalität: Eingewanderter Marokkaner
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Geschrieben von Jan Felber   
Saturday, 09 April 2005

Justiz: Landgericht Darmstadt hebt Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorge auf – Schlechte Noten als gute verkauft – Über 40 Autos aufgebrochen

 

Dieser Fall erinnert sehr an die Vorgänge um den bekannten Straftäter Mehmet alias Muris Ari, der über Jahre hinweg die deutsche Justiz beschäftigte und dem zuletzt auf Weisung der Justiz ein Aufenthaltsrecht wieder zugestanden werden musste. Muris Ari war zuletzt Anfang 2005 wiederum straffällig geworden. (Mehr hier)

 

Am 7. September 2004 wurde am Rüsselsheimer Amtsgericht ein heute 62 Jahre alter Marokkaner zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Begründung: Er habe seine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Sohn verletzt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben, das Verfahren wurde in der Berufung am Donnerstag vor dem Darmstädter Landgericht eingestellt. Doch diese Verhandlung offenbarte wieder einmal die Schwierigkeit eines familiären Zusammenlebens in der Fremde.

Im Oktober 2001 holte der Angeklagte seinen Sohn aus erster Ehe aus Marokko nach Deutschland. Gemeinsam lebten sie in Rüsselsheim, der damals 14 Jahre alte Sohn lernte schnell Deutsch und besuchte die Schule. Anfangs noch ohne Probleme, doch die ließen nicht lange auf sich warten. Sein Vater sah sich immer samstags auf Flohmärkten um, um dort Sachen aufzutreiben, die er wieder verkaufen wollte. Das tat er nicht nur in Rüsselsheim, sondern auch in Marokko. Irgendwann zwischen Sommer 2002 und April 2003 weilte der Vater zweieinhalb Monate dort – wann genau, ließ sich nicht mehr klären. Jedenfalls war das Rüsselsheimer Gericht der Auffassung gewesen, in dieser Zeit sei der Sohn verwahrlost und heruntergekommen, weil er keine Betreuung gehabt habe.

„Ich war zwar in Marokko, habe aber meinen Sohn in die Obhut meines Bruders gegeben“, sagte der Angeklagte, der auch nach 32 Jahren in Deutschland die Sprache kaum beherrscht und Analphabet ist. Doch auch seinem Bruder war nicht aufgefallen, dass die schulischen Leistungen immer schlechter wurden und die Polizei mehrfach vor der Tür stand. Über 40 Autos hat der Junge nach deren Angaben bis April 2003 aufgebrochen, hinzu kamen Kellereinbrüche. Dafür wurde er vor dem Groß-Gerauer Jugendgericht verurteilt, heute lebt er in einem Jugendheim bei Fulda.

Für den Vorsitzenden Richter in Darmstadt war es völlig unverständlich, wie diese Entwicklung unbeobachtet von seinen Erziehungsberechtigten geschehen konnte. Schließlich habe bereits im November 2002 das Jugendamt den Vater kontaktiert. In der Schule hatte es Probleme gegeben, der Junge war immer gewalttätiger geworden, die Leistungen waren miserabel. „Mir wurde stets gesagt, dass mein Sohn gut in der Schule ist. Dass es Probleme mit der Polizei gab, habe ich erst erfahren, als er verurteilt wurde“, sagte der Vater.

Wie aber kann es sein, dass sowohl Vater als auch Onkel die Verwahrlosung des Jungen nicht mitbekamen? Schließlich sprach auch das Schulzeugnis im Winter 2002 eine deutliche Sprache. Fünfer und Sechser waren die Regel – trotzdem dachte der Vater, sein Junge sei ein vorbildlicher Schüler. „Er hat mir das Zeugnis erklärt, und dann habe ich unterschrieben.“ Offensichtlich verkaufte ihm sein Sohn, der gut deutsch spricht, die miesen Noten als gute. Und auch der Onkel sah keine Probleme.

Erst als die Jugendstrafe verhängt wurde, sahen die beiden klar. „Ganz offensichtlich wurden sie von ihm getäuscht“, begründete der Richter am Donnerstag die Einstellung des Verfahrens. Zwar gebe es Methoden, wie man einen auf die schiefe Bahn gekommenen Sohn wieder auf den Pfad der Tugend bringen könne – vor allem mehr Kontrolle –, aber gegen alles sei man nicht gefeit. Vor allem dann nicht, wenn der Nachwuchs sprachlich deutlich überlegen sei: „Wir müssen davon ausgehen, dass Sie an der Nase herumgeführt wurden.“ Die Verteidigerin bezeichnete den Vater als „völlig überfordert“ und plädierte für die Einstellung. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.

Die Einstellung begründete sich aber vor allem damit, dass Vater und Onkel glaubhaft schilderten, dass der Junge niemals über Monate alleine in der Wohnung lebte. Einer von beiden war stets da, auch, wenn die Kontrolle mangelhaft war und der Heranwachsende immer öfter auswärts bei Freunden übernachtete. „Dass er aber zweieinhalb Monate ohne Obhut war, können wir wohl ausschließen“, kommentierte der Vorsitzende Richter. Und damit hatte sich schließlich das Rüsselsheimer Urteil begründet.

Letzte Aktualisierung ( Saturday, 09 April 2005 )
 
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