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Sozialstaat und Subsidiarität
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Geschrieben von Tobias Heinz   
Tuesday, 09 August 2005

Bei der Diskussion um die "Soziale Gerechtigkeit" herrscht in der Öffentlichkeit sowohl eine diffuse Vorstellung von "sozial" als auch eine diffuse Vorstellung von Gerechtigkeit vor. Während es grundsätzlich schwierig ist, diese Begriffe zu definieren, kann man sich den Inhalten und Zielen von "Sozialer Gerechtigkeit" besser nähern, indem man konkrete Anforderungen formuliert. Eine wichtige Anforderung an einen "sozial gerechten" Staat ist das Subsidiaritätsprinzip.

Der Philosoph Ottfried Höffe hat dies in einem Aufsatz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. August 2002 präzise auf den Punkt gebracht. Er schreibt dort: "Das Subsidiaritätsprinzip [. . .] beginnt alle Rechtfertigung von unten. Ihretwegen hat das Subsidiaritätsprinzip zwei Seiten, es ist ein Zuständigkeitsrecht und zugleich ein Wegnahmeverbot: Was der Einzelne aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften leisten kann, darf seiner Zuständigkeit nicht geraubt und der Gemeinschaft zugewiesen werden.

Das Individuum hat das Recht, als Kehrseite freilich auch die Pflicht zur Eigenverantwortung und Selbsthilfe. Ein Staat, der dagegen verstößt, indem er den Sozialstaat zum Fürsorgestaat ausbaut, handelt nicht bloß töricht, da er sich finanziell überfordert. Er handelt vor allem illegitim, denn er macht sich einer Kompetenzanmaßung schuldig. [. . .] Der legitime Sozialstaat ist freiheitsfunktional und überlässt vieles der Freiheit seiner Bürger, der illegitime, paternalistische, überdies maternalistische Fürsorgestaat entmündigt die Bürger.

 
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