Sozialstaat und Subsidiarität |
Geschrieben von Tobias Heinz
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Tuesday, 09 August 2005 |
Bei der Diskussion um die "Soziale Gerechtigkeit" herrscht in der Öffentlichkeit sowohl eine diffuse Vorstellung von "sozial" als auch eine diffuse Vorstellung von Gerechtigkeit vor. Während es grundsätzlich schwierig ist, diese Begriffe zu definieren, kann man sich den Inhalten und Zielen von "Sozialer Gerechtigkeit" besser nähern, indem man konkrete Anforderungen formuliert. Eine wichtige Anforderung an einen "sozial gerechten" Staat ist das Subsidiaritätsprinzip.
Der Philosoph Ottfried Höffe
hat dies in einem Aufsatz in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung vom 10. August
2002 präzise auf den Punkt gebracht.
Er schreibt dort: "Das Subsidiaritätsprinzip
[. . .] beginnt alle Rechtfertigung
von unten. Ihretwegen hat das
Subsidiaritätsprinzip zwei Seiten, es ist
ein Zuständigkeitsrecht und zugleich
ein Wegnahmeverbot: Was der Einzelne
aus eigener Initiative und mit eigenen
Kräften leisten kann, darf seiner Zuständigkeit
nicht geraubt und der Gemeinschaft
zugewiesen werden.
Das Individuum
hat das Recht, als Kehrseite freilich
auch die Pflicht zur Eigenverantwortung
und Selbsthilfe. Ein Staat, der
dagegen verstößt, indem er den Sozialstaat
zum Fürsorgestaat ausbaut, handelt
nicht bloß töricht, da er sich finanziell
überfordert. Er handelt vor allem
illegitim, denn er macht sich einer Kompetenzanmaßung
schuldig. [. . .] Der legitime Sozialstaat ist freiheitsfunktional
und überlässt vieles der Freiheit seiner
Bürger, der illegitime, paternalistische,
überdies maternalistische Fürsorgestaat
entmündigt die Bürger.
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