Mit großem Unverständnis wird die Aussetzung der Exkommunikation gegenüber der Priesterbruderschaft Pius X. in der Öffentlichkeit kommentiert . Tatsächlich ist es Unverständnis primär im Sinne von Unkenntnis, das sich in den vielen Kommentaren der Presse, aber auch in vielen Stimmen vieler Mitbürger zeigt. Natürlich ist es nicht möglich, daß jeder ein ausgebildeter Theologe ist, aber mit einigen Grundlagen des christlichen Glaubens sollte sich jeder Deutsche - ob gläubig oder nicht - auskennen. Darüber hinaus ist das Versöhnungsangebot an die Schismatiker eine rein kircheninterne Angelegenheit, die auch mit kirchlichen Maßstäben beurteilt werden muß. Einige Gedanken dazu: Grundlagen und Historie der Exkommunikation der PiusbrüderZunächst muß man sich vor Augen halten, was Exkommunikation bedeutet: Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe, durch die ein Getaufter wegen schwerer äußerer Vergehen von der Gemeinschaft der Gläubigen und damit von ihren Rechten ausgeschlossen wird. Dem Exkommunizierten ist der Empfang, aber auch das Spenden der Sakramente (z.B. Kommunion) und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen untersagt. Ebenso hat er auf ein kirchliches Begräbnis keinen Anspruch. Die Exkommunikation ist die härteste Strafe, die in der Kirche verhängt werden kann. Die Exkommunikation wird vom Papst auch nicht nach eigenem Ermessen oder nach eigener Einschätzung verhängt. Sie kann einmal automatisch (ipso facto = als Tatstrafe) dadurch eintreten, daß ein Gläubiger eine Tat begeht, die zur Exkommunikation führt. Diese Taten sind im Kirchenrecht niedergeschrieben und können durch den Papst oder ein Kirchengericht festgestellt werden. Dann kann eine Exkommunikation auch ( als Spruchstrafe ) verkündet werden, obwohl sie faktisch (Gott weiß alles!) schon vorher eingetreten ist. Entsprechend bezieht sich die Verkündung der Exkommunikation Marcel Lefebvre (Orginaldokument hier) auch darauf, daß entsprechende Tatbestände (Canon 1362) festgestellt wurden - nicht darauf, daß der Papst in eigener Macht eine Strafe verhängt hätte. Papst Johannes Paul II. schrieb damals : 3. Die Tat als solche war (Bischofsweihe ohne Vollmacht) Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Suksession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar. Da sie diesen Akt trotz des offiziellen Monitums vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde, sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin vorsieht.
Der Papst selbst ist der Einheit aller Christen verpflichtet. Die Spaltung der Kirche ist etwas, das für die Christen insgesamt ein schweres Problem darstellt. Die Exkommunikation der Piusbrüder trat ja insbesondere dadurch ein, daß diese die Kiche weiter spalteten (Schisma).
Aktuelle Rücknahme der Exkommunikation der PiusbrüderDemnach ist die Aufhebung der Exkommunikation zunächst ein rein innerkirchlicher Akt der Versöhnung. Sie tut damit genau das, was der Vater im Gleichnis vom verlorenen Sohn tut. Die aktuelle Aufhebung der Exkommunikation ist kirchenrechtlich dann möglich, wenn sich die Piusbrüder wieder auf den Boden der kirchlichen Lehre begeben. Dazu gehört auch die Anerkenntnis der Lehrmeinung der Kirche, die auch die Konzilsbeschlüsse - von Nicäa bis zum 2. Vatikanischen Konzil - voll umfasst. Dies hat Papst Benedikt XVI bei der Audienz am 28. Januar ausdrücklich betont. Wichtig ist hier, daß der Gläubige von der Exkommunikation losgesprochen werden muß, wenn er die Gründe für die Exkommunikation beseitigt und sich reumütig zeigt. In diesem Fall kann die Exkommunikation sogar von jedem Beichtvater aufgehoben werden! Der Beichtvater muss den Beichtenden jedoch verpflichten, innerhalb eines Monats sich mit dem Ordinarius oder einem für den Straferlass bevollmächtigten Beichtvater deswegen in Beziehung zu setzen und dessen Anordnungen Folge zu leisten. Kommt der Beichtende dieser Verpflichtung nicht nach, lebt die Exkommunikation wieder auf. Die Aussetzung bzw. Aufhebung der Exkommunikation der Piusbrüder, die durch den Vatikan verkündet wurde, steht also sowohl im Einklang mit der Verpflichtung, die sich aus dem Kirchenrecht ergibt, als auch mit dem Auftrag des Papstes, sich um die Einheit der Christen zu bemühen. Bei der Bemühung um die Einheit der Christen darf kein Unterschied gemacht werden - die Ökumene und der Dialog mit den evangelischen Christen gehört genauso dazu wie der Dialog mit den orthodoxen Christen, aber eben auch mit den schismatischen Traditionalisten. An der Versöhnung und damit am Frieden mitzuwirken, ist erste Aufgabe der Kirche Christi. Ein weiterer wichtiger Gedanke, der in der Debatte völlig untergeht wurde von Renate Einig in der Tagespost eingebracht: "Durch die Aufhebung der Exkommunikation hätten die vier Bischöfe keine moralische Legitimation mehr, „weitere Bischöfe zu weihen und sich somit quasi selbst fortzupflanzen“. Wenn sie nun in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl stünden, müssten sie auch anerkennen, dass das Ernennungsrecht für die Bischöfe beim Papst liege. Dadurch könnte dieser die künftige Richtung der Bruderschaft bestimmen."
Die Frage der Ökumene und des Dialoges mit anderen christlichen KonfessionenDie Frage, ob die Ökumene darunter leidet, daß der Papst sich um die Enheit der Christen bemüht, ist damit beantwortet: wie sollte der Papst glaubwürdig einen Dialog mit nicht-katholischen Christen führen, wenn er es noch nicht einmal versuchen würde, einen Dialog mit katholischen Gläubigen zu führen? Der Papst zeigt hier die integrative Kraft der katholischen Kirche auf und gibt ein Beispiel dafür, wie weit Versöhnung gehen kann, denn die Grundlage der Exkommunikation der Piusbrüder ist keine andere als diejenige Rechtsgrundlage, auf der auch die Exkommunizikation Martin Luthers festgestellt wurde (Originaldokument hier). Damit ist es ein für die Ökumene frohes und optimistisches Zeichen, wenn der Papst hier einen Weg aufzeigt, wie genau ein solches Hindernis aus dem Wege geräumt werden kann! Als ein weiterer Aspekt ist hier aufzuführen, daß es für die katholische Kirche insgesamt auch von Bedeutung ist, mit den weltweit 150.000.000 - 200.000.000 orthodoxen Gläubigen im Dialog zu bleiben. Das Schisma zwischen Orthodoxie und katholischer Kirche zu überwinden ist weltweit von wahrscheinlicher größerer Bedeutung, als der vornehmlich deutsche ökumenische Dialog. Die orthodoxie steht nun aber den Positionen der Piusbrüder viel näher als den Positionen der radikalen Kirchenrevoluzzer von vor 40 Jahren. Die Frage des interreligiösen DialogesFaktisch ist der Interreligiöse Dialog noch weniger tangiert als der Dialog mit anderen christlichen Konfessionen. Tatsächlich ist es für den interreligiösen Dialog und besonders auch den Dialog mit unseren Brüdern und Schwestern jüdischen Glaubens besonders wichtig, daß die Christenheit in Einheit unseren Erlöser Jesus Christus bekennt. Die Spaltung und die verschiedenen Bekenntnisse machen es doch nur schwieriger, mit anderen Religionen zu sprechen, denn die erste Frage, die Angehörige einer anderen Religion stellen, ist doch: Was glaubt ihr? Je mehr unterschiedliche Antworten gegeben werden, desto schwieriger wird der Dialog. Auch von daher sind die Bemühungen des Papstes um die Einheit der Christen nicht nur zu begrüßen, sondern auch grundsätzlich immer förderlich und hilfreich! Die Frage des Traditionalismus in der katholischen KircheGrundsätzlich sind die ewigen Beschlüsse der Konzilien für alle Christen verbindlich. Das gleiche gilt für die Lehrsprüche des Papstes (ex cathedra). Diese Grundlagen können von keinem Katholiken verletzt werden. Dennoch gibt es in vielen Bereichen der Seelsorge und der Gestaltung des Lebensalltages Freiheiten, Bereiche, die eben nicht durch verbindliche Beschlüsse und Glaubenswahrheiten der katholischen Christen geregelt sind. Die Gläubigen sind dazu aufgerufen, sich in Liebe zu begegnen und eine bunte Vielfalt im Glaubensleben zuzulassen. Dabei ist es überhaupt nicht einzusehen, daß irgendwelche verköcherten Alt-Konzilianer und vermoderte 68er-Modernisten ihre angestaubten psychedelischen und 70er-Jahre poppigen Gottesdienste und Öko-Meditationen als die einzige Form von zulässigem katholischen Gemeindeleben verabsolutieren. Zu einer buntern Vielfalt gehören auch Angebote, die die traditionellen, jahrtausealten Formen christlichen und katholischen Gemeindelebens aufgreifen. Das sind übrigens Angebote, nach denen sich viele Menschen heute sehnen, denn sie bieten oft mehr Heimat und Wurzeln, als modernistische Formen. Ein freierer Umgang mit verschiedenen Angeboten an die katholischen Gläubigen sollte in einer liberalen katholischen Kirche möglich sein. Wenn Katholiken ihren Glauben traditioneller gestalten möchten, muß dies möglich sein und stellt keinen Angriff auf diejenigen dar, die sich ihrem Modernismus hingeben möchten. Auch hierbei ist der durch den Papst eingeleitete Prozess ein guter Weg, zu mehr Vielfalt und mehr Toleranz in der Katholischen Kirche zu kommen. Straftat des Piusbruders Richard Williamson - "Holocaust Leugnung"In der Berichterstattung der Medien wurde immer wieder ein Zusammhang zwischen den strafbaren und unfassbaren Aussagen des Piusbruders Richard Williamsson zum Holocaust und der Aufhebung der Exkommunikation der Piusbrüder - durch die auch der Piusbruder Williamsson nicht mehr exkommuniziert ist - hergestellt. Die Kritik geht aber in mehrfacher Hinsicht in die Irre. Die Exkommunikation ist kein Mittel, mit dem der Papst seine Missbilligung gegenüber irgendwelchen schrecklichen Taten ausdrückt. Sogar ein Mörder wird nicht von der Kommunion ausgeschlossen, wenn er seine Tat bereut. Er darf im Gefängnis die Kommunion empfangen. Die Exkommunikation tritt automatisch ein, wenn die im Kirchenrecht definierten Taten eintreten und sie hört automatisch auf, wenn die Voraussetzungen entfallen und der Betroffene Reue zeigt, muß sie aufgehoben werden. Die Leugnung des Holocaust ist in Deutschland (und Österreich) eine Straftat, sie muß von den weltlichen Strafverfolgungsbehörden Deutschlands mit aller Härte des Gesetzes geahndet werden. Tatsache ist aber auch, daß in vielen Staaten die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe steht. So ist z. B. die Holocaust-Leugnung in den USA nicht mit Strafe bedroht - dennoch fordert niemand von Präsident Obama ohne gesetzliche Grundlage deshalb gegen amerikanische Staatsbürger die härtesten Strafe die die USA kennen zu verhängen. In den USA gibt es eine breite Szene von Holocaust-Leugnern, die sich sogar frei betätigen dürfen! Natürlich verurteilt die katholische Kirche, die sich seit Papst Pius XII. für unsere älteren Brüder, die Menschen jüdischen Glaubens, eingesetzt hat, auch die Äußerungen des Piusbruders Richard Williamsson. Die deutsche Bischofskonferenz hat dazu die folgende Stellungnahme veröffentlicht: „Die Äußerungen von Williamson sind unsäglich, inakzeptabel und auf das Schärfste zu verurteilen. [...] Jede Leugnung des Holocaust muss mit aller Härte geahndet werden.“ Diejenigen, die nun fordern, daß gegen Richard Williamsson wegen der strafbaren Aussagen, die den Holocaust leugnen und die Geschichte Deutschlands relativieren, die Exkommunikation aufrecht erhalten werden muß, sollten sich das Folgende vor Augen halten: - Auch der Vatikan ist ein Rechtsstaat. Maßnahmen gegen Gläubige müssen auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlagen verhängt und eben auch aufgehoben werden. Wer fordert, daß der Papst nach eigenem Ermessen Kirchenstrafen verhängt, fordert die Abschaffung des Rechts in der katholischen Kirche! Das kann niemand ernsthaft befürworten!
- Die Kirche verhängt keine Strafen für weltliche Taten. Für die Ahndung der Straftat des Engländers Richard Williamsson ist die ordentliche Justiz zuständig. In anderen Fällen verbitten sich die weltlichen Gerichte die Einmischung der Kirche, hier aber soll der Papst auf der Basis einer deutschen Strafrechtsbestimmung eine Kirchenstrafe verhängen. Das kann und darf nicht sein.
- Die Exkommunikation ist eine schwere, ja die schwerste Kirchenstrafe, die es gibt. Es ist schwer einzusehen, daß für die Holocaustleugnung diese schwerste aller Kirchenstrafen eine angemessene Strafe ist. Es ist schlimm, daß viele Menschen, die die Todesstrafe und Folter ablehnen, eine für einen Gläubigen ebso schwere Strafe fordern, weil dieser den Holocaust leugnet.
MedienechoDie unsachgemäße Berichterstattung, die fehlende Perspektive und die Gehässigkeit mit der die Presse über die Versöhnungsgeste der katholischen Kirche herfällt offenbart vor allem eines: die Unkenntnis über so zentrale Bestandteile des christlichen Glaubens wie die Gemeinschaft mit Jesus, die Kommunion und die einfachsten Mechanismen der Kirche, wie z. B. kirchliche Demokratie, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Fast scheint es, als wenn die Öffentlichkeit mehr Wissen und Verständnis für den Ramadan, die islamischen Fastenregeln und das rituelle Schächten von Tieren - und das verstösst gegen deutsche Gesetze - aufbringt, als für die wichtigen Glaubensakte, die unsere Heimat, Identität und Gesellschaft seit Jahrhunderten prägen. Die permanente Skandalisierung von - mit ein bischen Kenntnis und gutem Willen logisch nachvollziehbaren - Akten durch die Medien ist schwer verständlich nd grenzt an Selbstzerstörung. Der erste Reflex gegenüber den Handlungen und Aussagen des Papstes sollte Wohlwollen sein, denn er und die Kirche symbolisieren das Gute in unserer Welt. Versteht man den Papst oder die Kirche nicht, sollten als erstes die Hintergründe und Motive geprüft werden. Die ständige Skandalisierung der Kirche wirft dagegen ein Zwielicht auf die Medien. Wird hier nur nach Schlagzeilen gesucht, die die aktuelle Finanzkrise von den Titeln verdrängen? Welches Interesse steht hinter der Beschädigung der Kirchen in unserer Gesellschaft? |