Geschrieben von Tobias Heinz
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Saturday, 12 July 2014 |
Der komplette Beitrag zur Haltung der katholischen Kirche im NS-Regime gibt es hier !
DIE KATHOLISCHE KIRCHE 1929 Alarmiert vom Antisemitismus in Europa und den USA erlässt der Vatikan in 20 Sprachen ein Kirchengesetz, verbindlich für alle Katholiken als Dekret der Glaubenskongregation des Vatikan am 25.03.1928: „Wie der Heilige Stuhl allen Hass und alle Feindschaft unter den Völkern verwirft, so verurteilt er ganz besonders den Hass gegen das Volk, das Gott in seinen uralten Tagen zu dem seinen erwählt hat - nämlich jenen Hass, den man üblicherweise als Antisemitismus bezeichnet.“ DER AUFSTIEG DER NSDAP WIRD VON DEN KATHOLIKEN IN DEUTSCHLAND BEKÄMPFT Paderborner Erklärung, die am 10. März 1931 allen Katholiken verlesen wurde und für alle Katholiken verbindlich war: "Er macht das Gefühl einer Rasse zum Richter über religiöse Wahrheiten, über Gottes Offenbarung und über Zulässigkeit des von Gott gegebenen Sittengesetzes. In seiner letzten Konsequenz leugnet er den universalen Charakter der katholischen Kirche. Das Reich Christi gilt uns Katholiken aber als international, universal, katholisch. ... so ist für katholische Christen die Zugehörigkeit zur NSDAP unerlaubt, " (zitiert nach Hans Müller: Katholische Kirche und Nationalsozialismus, Dokumente 1930 -- 1935, Müchen: 1963, S. 30-33) DEKRET JEDEN NAZI AUS DER KIRCHE AUSZUSCHLIEßEN Diese Weisung wird am 11. Oktober 1930 in der päpstlichen Kirchenzeitung „Osservatore Romano“ veröffentlicht. „Il partito di Hitler“ Verbot der Mitgliedschaft und Verurteilung des Antisemitismus für jeden Katholiken.
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